Allgemeine Geschäftsbedingungen der sanitaetsteam.ch GmbH

AGB

Fachbereich: Medizinische Dienstleistungen

1. Allgemeines

1.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) die verbindliche rechtliche Grundlage für die Vertragsbeziehung zwischen der sanitaetsteam.ch GmbH (nachfolgend sanitaetsteam.ch genannt) und seinen Auftraggeber*innen (nachfolgend zusammengefasst ‘Auftraggeber’ genannt).

1.2 Durch die Annahme eines Auftrags und/oder den Abschluss eines sonstigen Vertrages mit sanitaetsteam.ch erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den jeweils gültigen AGB. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber den Auftrag bzw. Vertrag davon abweichend bestätigt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und bilden auch keinen Bestandteil der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge.

1.4 Wo nicht anders explizit geregelt ist, erfasst das Schriftlichkeitserfordernis auch die Kommunikation per E-Mail.

1.5 sanitaetsteam.ch kann die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten per E-Mail bekannt gegeben. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, hat er das Recht, mit einer Frist von 30Tagen - den Vertrag auf Ende der Mindestlaufzeit, sofern dieser Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten der neuen AGB liegt, bzw. - bei einem Vertrag, ohne bzw. mit abgelaufener Mindestlaufzeit auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ausserordentlich zu kündigen.

1.6 Die aktuelle und verbindliche Version dieser AGB wird unter www.sanitaetsteam.ch/agb publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann jederzeit bei sanitaetsteam.ch GmbH, Aegertenstrasse 10, 2562 Port bezogen werden.

2. Leistungsumfang

2.1 Das jeweils aktuelle Dienstleistungsangebot ist auf www.sanitaetsteam.ch dargestellt.

2.2 sanitaetsteam.ch behält sich die jederzeitige Änderung des Dienstleistungsangebotes vor. Dies gilt auch, wenn sanitaetsteam.ch dem Auftraggeber Kataloge, Flyers, Tarife, Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat.

3. Angebote / Bestellungen / Vertragsabschluss

3.1 Sofern nicht anders offeriert, ist das Angebot von sanitaetsteam.ch 3 Monate gültig.

3.2 Die Bestellung (oder Bestellungen) des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist sanitaetsteam.ch berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei sanitaetsteam.ch anzunehmen.

3.3 sanitaetsteam.ch wird einzig durch rechtsgültig von ihr unterzeichnete schriftliche Verträge (Dienstleistungsvereinbarung, sanitaetsteam.ch-Auftragsbestätigungen etc.) verpflichtet. Die von sanitaetsteam.ch zu erbringenden Dienstleistungen sind in den sanitaetsteam.ch-Auftragsbestätigungen oder in den mit sanitaetseam.ch abgeschlossenen Verträgen (inkl. allfälliger Anhänge) abschliessend aufgeführt. sanitaetsteam.ch ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen.

3.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrages und der vorliegenden AGB, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.

4. Rechte und (Sorgfalts-)Pflicht von sanitaetsteam.ch

4.1 Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die sanitaetsteam.ch-Angestellten im Falle einer akuten Bedrohungslage oder einem Grossereignis, berechtigt sind zu entscheiden, welche verhältnismässigen Schritte in einer solchen Situation einzuleiten sind.

4.2 sanitaetsteam.ch verpflichtet sich, sensible Gegenstände des Auftraggebers wie Schlüssel, vertrauliche Akten etc. welche der Auftraggeber der sanitaetsteam.ch zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen übergeben wurden bzw. Bestandteil des Auftrages sind, sorgfältig zu behandeln.

4.3 sanitaetsteam.ch erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, wobei eine 100%-Sicherheit nicht garantiert werden kann, da immer ein Restrisiko besteht.

5. Bevollmächtigung der sanitaetsteam.ch

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der Auftraggeber der sanitaetsteam.ch die Vollmacht, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages bzw. Erfüllung des Vertrages nötig und/oder nützlich sind.

5.2 Für den Beizug von Sanität, Polizei und/oder Feuerwehr die während des Anlasses erforderlich sind, ist die sanitaetseam.ch jederzeit berechtigt. Allfällige Kosten, die daraus entstehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich und separat in Rechnung gestellt, sofern diese nicht dem Patienten verrechnet werden können.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Folgen bei Verzug

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sanitaetsteam.ch die vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Der Auftraggeber stellt die von sanitaetsteam.ch verlangten Daten und Unterlagen aus seinem Betrieb, die zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung und informiert sanitaetsteam.ch umgehend über Veränderungen in seinem Betrieb, welche Einfluss darauf haben können.

6.2 Der Auftraggeber wird die für die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten allenfalls notwendigen Einwilligungserklärungen von Dritten rechtzeitig einholen.

6.3 Sofern der Auftraggeber aus von diesem zu vertretenden Gründen die Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder verspätet erfüllt, ist sanitaetsteam.ch von jeder Haftung und Gewährleistung befreit und zudem berechtigt, dem Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Informationspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat sanitaetsteam.ch rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Sitz des Auftraggebers aufmerksam zu machen, soweit sie für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind.

7.2 Um eine reibungslose Kommunikation zwischen den Parteien zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, sanitaetsteam.ch durch Zustellung einer E-Mail an planung@sanitaetsteam.ch rechtzeitig über sämtliche Änderungen der im Vertrag angegebenen Kontaktdaten des Auftraggebers zu informieren, so insbesondere allfällige Änderungen von Adressen, Kontaktpersonen und Telefonnummern. Die jeweilige Änderung tritt erst in Kraft, nachdem sanitaetsteam.ch eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail an den Auftraggeber zugestellt hat bzw. zu einem allenfalls späteren, vom Auftraggeber mitgeteilten Termin.

8. Beizug Dritter

8.1 sanitaetsteam.ch ist jederzeit befugt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. Der Auftraggeber wird darüber vorgängig informiert. Er kann die Mitwirkung von bestimmten Drittpersonen nur mit vertretbarer Begründung ablehnen.

9. Vertretungsbefugnis

9.1 Vorbehältlich anderslautender Vereinbarung ist sanitaetsteam.ch berechtigt, darauf zu vertrauen, dass sämtliche Angestellte des Auftraggebers zu dessen Vertretung befugt sind.

10. Termine

10.1 Die im Vertrag vereinbarten Termine verlängern sich angemessen und sanitaetsteam.ch gerät nicht in Verzug, wenn - der sanitaetsteam.ch Angaben, die sie für die Vertragserfüllung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftraggeber sie nachträglich ändert; - der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist; - Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches von sanitaetsteam.ch liegen, wie Naturereignisse, Pandemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen und/oder behördliche Massnahmen.

11. Rapportierung

11.1 Geleistete Arbeitsstunden werden von den sanitaetsteam.ch-Einsatzleitung auf einem Rapport vermerkt.

12. Vergütungen

12.1 Sofern nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise, Servicegebühren, Kosten etc. jeweils nach den aktuellen Tarifen gemäss Offerte der sanitaetsteam.ch.

12.2 Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Vergütungen (Gebühren, Kosten etc.) ergeben sich aus dem Vertrag. Die Preise werden pro Stunde und sanitaetsteam.ch-Angestellten berechnet.

12.3 Aufträge werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, wobei die Einsatzzeit eines jeden sanitaetsteam.ch-Angestellten jeweils mindestens 3 Stunden pro Auftrag beträgt. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Angebrochene Stunden werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

12.4 Für Beratungen und Konzepterstellungen wird jeweils ein pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Erfolgt darauf gestützt eine Auftragsübernahme bzw. Vertragsabschluss wird der bereits geleistete pauschale Betrag dem vereinbarten Auftrag-/Vertragspreis angerechnet.

12.5 Sofern nichts anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto, sprich exkl. MWST.

13. Zahlungsbedingungen/Verzug

13.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme am Domizil von sanitaetsteam.ch rein netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen bei Aushändigung bzw. nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens jedoch innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

13.2 Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug.

13.3 Bei Verzug innerhalb der Ratenzahlung wird der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen zur sofortigen Zahlung fällig.

13.4 Jeder Zahlungsverzug und das daraus entstehende Mahnverfahren ist wie folgt kostenpflichtig: Pro Mahnung CHF 25.-, pro eingeschriebener Mahnung CHF 30.-, Verzugszins von 5%.

13.5 Die Verrechnung von Forderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

13.6 Leistet der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung und/oder Sicherheit nicht fristgerecht, kann sanitaetsteam.ch den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

13.7 Hat der Auftraggeber bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann sanitaetsteam.ch bis zur Beseitigung der Verzugsfolgen die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder die Vereinbarung frist- und entschädigungslos auflösen.

14. Beanstandungen

14.1 Allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen und/oder Aufträgen der sanitaetsteam.ch sind unverzüglich und direkt den Ansprechpartnern der sanitaetsteteam.ch-Geschäftsleitung zu melden (planung@sanitaetsteam.ch.ch).

15. Ausschluss von Gewährleistung und Haftung

15.1 sanitaetsteam.ch schliesst sämtliche Gewährleistungsansprüche soweit gesetzlich zulässig aus.

15.2 Insbesondere haftet sanitaetsteam.ch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber und/oder Dritten als Folge von Fehlbenachrichtigungen, nicht ausgelösten bzw. nicht übermittelten Ereignis Benachrichtigungen, technischen Mängeln, Störungen, Unterbrüchen und Verzögerungen, rechtswidrigen Eingriffen in bzw. Überlastung der Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge, Störungen, Unterbrüchen oder anderen Unzulänglichkeiten seitens der Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreiber und/oder durch höhere Gewalt (z.B.Naturereignissen) entstehen.

15.3 sanitaetsteam.ch hat eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio. abgeschlossen. Auf Verlang wird dem Auftraggeber eine entsprechende Versicherungsbestätigung zugestellt.

15.4 Wird ein allfälliger Schaden nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung von sanitaetsteam.ch gedeckt, so gilt was folgt:

15.5 sanitaetsteam.ch haftet nur für direkte Schäden, welche die für sanitaetsteam.ch handelnden und ermächtigten Mitarbeitenden absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben.

15.6 Die Haftung für Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen ist vollumfänglich ausgeschlossen.

15.7 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sanitaetsteam.ch nur für den voraussehbaren, typischen Schaden, den ihre Mitarbeitenden dem Auftraggeber zugefügt haben. Die Haftung nach dieser Bestimmung ist in jedem Fall auf die Höhe, der im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bezahlten fünf letzten Jahresgebühren beschränkt. Als wesentliche Pflichten gemäss dieser Bestimmung gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von sanitaetsteam.ch aufgrund des Verhaltens oder Unterlassens ihrer Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subakkordanten für Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.8 sanitaetsteam.ch übernimmt keine Haftung für Schäden, die ein Dritter oder ein Ereignis während einer Auftragserfüllung verursacht oder verursacht hat.

15.9 sanitaetsteam.ch haftet nicht für Schäden, die auf das Verhalten eines Dritten, auf Ereignisse, auf technische Mängel an Installationen, Apparaten, Gegenständen, Endgeräten des Auftraggebers oder Dritter (z.B. Computer, Mobiltelefon etc.), auf Systeme Dritter u.ä. sowie auf Diebstahl, Einbruch oder auf eine sonstige unrechtmässige Handlung zurückzuführen sind.

15.10 In keinem Fall haftet sanitaetsteam.ch für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden, Ansprüche Dritter etc.

15.11 sanitaetsteam.ch übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Bussen von Behörden entstehen, die ihre Kontrolle nicht durchführen konnten, weil die sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden nach Absprache und Auftrag handelten und die Behörden aus Unwissenheit abgewiesen haben.

15.12 Im Übrigen ist die Haftung der sanitaetsteam.ch subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht des Abschlusses von notwendigen Sach- und sonstigen Versicherungen.

15.13 sanitaetsteam.ch haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche insbesondere auf Unfälle, auf Fehlleistungen Dritter (z.B. Telekommunikationsnetz und Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassenverkehr zurückzuführen sind.

16. Haftung des Auftraggebers

16.1 Der Auftraggeber haftet für das Material, welches ihm von der sanitaetsteam.ch zur Verfügung gestellt wird.

17. Risiko und Sicherheit vor sowie während der Einsätze

17.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vorgänge, welche die Sicherheit im Zusammenhang mit einem bevorstehenden oder während eines Auftrags durch sanitaetsteam.ch (wie z.B. Drohbriefe, Anschläge oder ähnliches) tangiert oder tangieren könnte, der sanitaetsteam.ch umgehend schriftlich zu melden, so dass die mit dem Auftrag betrauten sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden sofort darauf reagieren können.

17.2 Die Dienstleistungen von sanitaetsteam.ch, sowie die Einsätze der sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden richten sich nach der Gesetzgebung des Landes, in dem der Auftrag stattfindet und dürfen vom Auftraggeber nicht für ungesetzliche Zwecke missbraucht werden. Falls sanitaetsteam.ch-Mitarbeitende einen Missbrauch gemäss vorliegender Ziffer feststellen, sind sie berechtigt, nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung der sanitaetsteam.ch, ihren Dienst sofort einzustellen und die weitere Erbringung der Dienstleistung zu verweigern. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Dienstleistung, die bis zur Beendigung geleistet wurde, zu bezahlen.

17.3 Das Hausrecht wird während der Dauer der Dienstleistung auf die mit dem Auftrag betrauten sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden übertragen bzw. mitübertragen. Ausnahmen bilden Bereiche, für welche die öffentliche Hand und/oder die Exekutive zuständig ist.

17.4 Falls der Auftrag in Räumlichkeiten stattfindet, die von einer Behörde, wie Feuerpolizei, Gewerbe-Polizei, Lebensmittelkontrolle, Bauaufsichtsbehörde, Zoll, etc., wo gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen durchgeführt werden bzw. werden können, hat der Auftraggeber die Pflicht, die mit dem Auftrag betrauten sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden vor Antritt des Dienstes darüber zu informieren.

18. Ausschliesslichkeitsklausel und Abwerbeverbot

18.1 Der Auftraggeber sichert sanitaetsteam.ch im Rahmen der von ihr zu erbringende Dienste die Ausschliesslichkeit zu. Der Auftraggeber ist demzufolge nicht berechtigt, ohne vorgängige, schriftliche Genehmigung der sanitaetsteam.ch andere Firmen aus der Notfall- und Rettungsmedizin, Samaritervereine, oder medizinisch ausgebebildete Personen die im eigenen Auftrag arbeiten, für denselben oder ähnlichen Sanitätsdienst direkt oder indirekt zu beauftragen bzw. einzustellen.

18.2 Des Weiteren ist dem Auftraggeber untersagt sanitaetsteam.ch-Mitarbeitende abzuwerben und diese unter seinem Namen für medizinische Belangen im weiteren Sinne einzustellen bzw. zu beauftragen. Dieses Verbot gilt während eines Jahres ab dem letzten Einsatz der sanitaetsteam.ch beim Auftraggeber.

18.3 Im Falle einer Verletzung von Ziff. 18.1 und/oder Ziff. 18.2 durch den Auftraggeber, behält sich sanitaetsteam.ch rechtliche Schritte vor und die Durchsetzung dieser Vereinbarung und weiterer Schadenersatz bleiben vorbehalten.

19. Geheimhaltung

19.1 Die Vertragsparteien sind zur Wahrung der gegenseitigen Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Sie verpflichten sich und ihre Mitarbeitenden, alle nicht allgemein zugänglichen Informationen, die sie bei der Ausführung von Aufträgen und/oder im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen erfahren, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen, noch für eigene Zwecke zu verwenden. Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Massnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.

19.2 sanitaetsteam.ch-Mitarbeitende werden auf ihre Geheimhaltungspflicht aufmerksam gemacht und sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

19.3 Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, den Parteien bereits bekannt oder von einer Partei unabhängig und ausserhalb des Rahmens dieses Vertrages entwickelt oder rechtmässig von Drittpersonen erworben wurden.

19.4 Die Geheimhaltungspflicht dauert, soweit die Vertragsparteien an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse haben könnten, auch nach der Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses ohne zeitliche oder örtliche Grenzen fort.

20. Datenschutz

20.1 sanitaettseam.ch wird die Daten des Auftraggebers mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen sowie die technischen und organisatorischen Massnahmen treffen, welche dem Bundesgesetz über den Datenschutz bzw. allenfalls weitergehenden Vereinbarungen der Parteien entsprechen. Dabei wird sanitaetsteam.ch die Personendaten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Zwecks sowie zur Abwicklung und Erfüllung des Vertrags (Erbringung der Leistungen, Rechnungsstellung, Mahn- und Inkassowesen, etc.) nutzen und bearbeiten.

20.2 Allfällige Sicherungen, Archivierungen sowie sonstige Bearbeitungen von Daten des Auftraggebers durch sanitaetsteam.ch sind separat zu vereinbaren.

20.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, so ist er insbesondere allein für die gesetzeskonforme Bearbeitung der Personendaten (so z.B. die allenfalls erforderliche Einwilligung der Betroffenen) verantwortlich.

20.4 Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe sowie der weitergegebenen Daten an sanitaetsteam.ch verantwortlich.

20.5 Der Auftraggeber stellt sanitaetsteam.ch frei von allfälligen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten des Auftraggebers durch sanitaetsteam.ch.

20.6 sanitaetsteam.ch ist berechtigt, im Fall einer rechtswidrigen Nutzung des Drittdienstleisters-System und/oder Personendaten durch den Auftraggeber, ihre Dienstleistungen umgehend einzustellen oder den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen. Ein anteilsmässiger Rückforderungsanspruch auf die bereits bezahlten Vergütungen besteht nicht.

21. Beginn und Dauer

21.1 Die Dienstleistung beginnt mit dem vereinbarten Datum und an der vereinbarten Zeit.

21.2 Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vereinbarten Dienststunden. Dabei gilt pro eingesetztem sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden eine Mindesteinsatzzeit von 3 Stunden.

21.3 Befristeten Dienstleistungen können nach kurzfristiger Absprache und mit dem Einverständnis von sanitaetsteam.ch verlängert werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen der maximalen Tagesarbeitszeit eingehalten werden.

22. Kündigung und vorzeitige Vertragsauflösung

22.1 Die Kündigungsfrist für befristete Verträge beträgt vor dem Einsatz 21 Tage. Sollte der Auftraggeber von befristeten Verträgen ohne Einhaltung dieser 21-tägigen Kündigungsfrist zurücktreten, verpflichtet er sich, der sanitaetsteam.ch den gesamten Betrag des vertraglich vereinbarten Auftrages zu erstatten.

22.2 Bei unbefristeten Dienstleistungen/Dienstleistungsverträgen gilt für den Auftraggeber eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Bei unbefristeten Verträgen, welche nach geleisteten Stunden abgerechnet werden, hat der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 3’000 zu entrichten.

22.3 Schriftliche Absagen von Aufträgen durch den Auftraggeber, welche nicht im Rahmen eine schriftlichen - befristetet oder unbefristeten - Vertrags mit sanitaetsteam.ch vereinbart worden sind, sondern lediglich mündlich, via E-Mail, Teams etc. erteilt und von sanitaetsteam.ch akzeptiert wurden, sind bis 8 Tage vor Arbeitsbeginn ohne Kostenfolge. Bei kurzfristigeren Absagen solcher Aufträge schuldet der Auftraggeber der sanitaetsteam.ch die vereinbarten Vergütungen (nachfolgend ‘Betrag’ genannt) im nachstehenden Umfang:

  • bis 7 Tage vor Arbeitsbeginn 15% des Betrages

  • bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn 25 % des Betrags

  • bis 24 Stunden vor Arbeitsbeginn 50% des Betrags

  • ab 24 Stunden vor Arbeitsbeginn 75 % des Betrags

  • ab Arbeitsbeginn 100 % des Betrags.

Diese Beträge werden dem Auftraggeber umgehend in Rechnung gestellt.

22.4 Die Vertragsparteien sind sodann berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein solcher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Sicherheit der sanitaetsteam.ch-Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist oder trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die bis zur vorzeitigen Beendigung bereits erbrachten Dienstleistungen werden dem Auftraggeber vereinbarungsgemäss in Rechnung gestellt.

22.5 Falls sanitaetsteam.ch ihre Geschäftstätigkeit und damit ihre Dienste überraschend und unverschuldet einstellen muss, wird dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitgeteilt. In diesem Fall ist sanitaetsteam.ch berechtigt, sämtliche Aufträge bzw. Verträge fristlos und ohne Schadenfolge zu kündigen. Dies gilt auch für Geschäftskunden. Die bis zur vorzeitigen Beendigung bereits erbrachten Dienstleistungen werden dem Auftraggeber vereinbarungsgemäss in Rechnung gestellt.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

23.2 Subsidiär zu diesen AGB gilt das schweizerische Obligationenrecht.

23.3 Keine Partei darf ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen.

23.4 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Port/BE.

Stand: August, 2025